Klasse AM

✅ Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Erlaubt sind Elektroantriebe oder Verbrennungsmotoren bis 50 cm³ Hubraum bzw. bis 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.

Mindestalter: 15 Jahre

✅ Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h.
Bei Verbrennungsmotoren: bis 50 cm³ (Fremdzündung) bzw. maximal 4 kW Nutzleistung.
Bei Elektromotoren: maximal 4 kW Nenndauerleistung.
Zusätzlich gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge eine maximale Leermasse von 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen).

Klasse A1

✅ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung.
Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

✅ Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie bis zu 15 kW Leistung.

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Eingeschlossen: AM

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW.
Das Leistungsgewicht darf 0,2 kW/kg nicht überschreiten.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: nicht  erforderlich
  • Eingeschlossen: AM, A1

Der smarte Weg für alle zwischen 21 und 24 Jahren.

  • Der Vorteil: Du machst direkt die Prüfung auf einer großen Maschine, darfst aber bis zum 24. Geburtstag zunächst Motorräder der Klasse A2 fahren.

  • Die Technik: Erlaubt sind Bikes (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Leistung, sofern das Leistungs-Gewichts-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht überschreitet.

  • Kein Prüfungsstress mehr: Mit Erreichen des 24. Lebensjahres entfällt die Beschränkung automatisch – ganz ohne weitere Prüfung.

  • Startklar: Einstieg ab 21 Jahren möglich. Kein Vorbesitz nötig. Die Klassen AM und A1 sind inklusive.

Klasse A

Die Königsklasse für unbegrenzten Fahrspaß auf zwei und drei Rädern.

  • Zweiräder ohne Limits: Berechtigt zum Führen aller schweren Motorräder (auch mit Beiwagen) über 50 ccm Hubraum und einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

  • Trikes & Dreiräder: Inklusive kraftvoller Dreirad-Fahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW.

  • Voraussetzungen: Du kannst direkt mit 24 Jahren einsteigen. Es ist keine andere Führerscheinklasse als Vorbesitz nötig.

  • Inklusive: Die Berechtigungen für die Klassen AM, A1 und A2 sind automatisch enthalten.

Klasse B 196

Dein schneller Upgrade auf zwei Räder – ganz ohne neue Prüfung.

Der Deal: Nutze die Neuregelung seit 2020 und steige unkompliziert auf Leichtkrafträder um. Es ist der günstigste Weg zum Biken.

Deine Checkliste: Du bist mindestens 25 Jahre alt und besitzt die Klasse B bereits seit 5 Jahren oder länger.

Der Ablauf: Absolviere bei uns einfach die vorgeschriebene Theorie und mindestens 5 Doppelstunden (à 90 Min.) Praxistraining. Mit unserer Bescheinigung lässt du die Schlüsselzahl direkt beim Amt eintragen.

Fakten-Check: Berechtigt für Maschinen bis 11 kW (15 PS). Gültig innerhalb des deutschen Bundesgebiets. Kein späterer Stufenaufstieg auf größere Klassen möglich (kein Ersatz für A1).

Hol dir dein Upgrade auf zwei Rädern!

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