PKW-Führerschein

Klasse B

  • Fahrzeuge (ausgenommen die Klassen AM, A1, A2 und A) mit einem maximalen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg. Sie dürfen zusätzlich bis zu acht Mitfahrer neben dem Fahrer transportieren.

  • Anhänger sind erlaubt – entweder bis 750 kg oder auch über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.

  • Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen von BF17). Vorbesitz nicht erforderlich.

  • Automatisch enthalten: die Klassen AM und L.

Klasse BE

  • Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger.

  • Das zulässige Gesamtgewicht des mitgeführten Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen.

  • Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei BF17).

  • Voraussetzung: Besitz der Klasse B.

Klasse B96

  • Zugfahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtmasse und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrer.

  • Anhänger über 750 kg sind erlaubt, solange das Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger nicht über 4.250 kg liegt – ideal für viele Wohnwagenkombinationen.

  • Es ist keine Prüfung nötig: Stattdessen wird eine spezielle Schulung im Umfang von mindestens 7 Stunden absolviert (Theorie, Praxis und Zusatzmodule).

  • Mindestalter: 18 Jahre (BF17 möglich).

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