PKW-Führerschein
Klasse B
Fahrzeuge (ausgenommen die Klassen AM, A1, A2 und A) mit einem maximalen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg. Sie dürfen zusätzlich bis zu acht Mitfahrer neben dem Fahrer transportieren.
Anhänger sind erlaubt – entweder bis 750 kg oder auch über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen von BF17). Vorbesitz nicht erforderlich.
Automatisch enthalten: die Klassen AM und L.
Klasse BE
Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger.
Das zulässige Gesamtgewicht des mitgeführten Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei BF17).
Voraussetzung: Besitz der Klasse B.
Klasse B96
Zugfahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtmasse und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrer.
Anhänger über 750 kg sind erlaubt, solange das Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger nicht über 4.250 kg liegt – ideal für viele Wohnwagenkombinationen.
Es ist keine Prüfung nötig: Stattdessen wird eine spezielle Schulung im Umfang von mindestens 7 Stunden absolviert (Theorie, Praxis und Zusatzmodule).
Mindestalter: 18 Jahre (BF17 möglich).