Klasse B
✔ Fahrzeuge (ausgenommen die Klassen AM, A1, A2 und A) mit einem maximalen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg. Sie dürfen zusätzlich bis zu acht Mitfahrer neben dem Fahrer transportieren.
✔ Anhänger sind erlaubt – entweder bis 750 kg oder auch über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.
✔ Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre im Rahmen von BF17).
✔ Vorbesitz nicht erforderlich.
✔ Automatisch enthalten: die Klassen AM und L.
Klasse BE
✔ Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger.
✔ Das zulässige Gesamtgewicht des mitgeführten Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen.
✔ Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei BF17).
✔ Voraussetzung: Besitz der Klasse B.
Klasse B96
✔ Zugfahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtmasse und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrer.
✔ Anhänger über 750 kg sind erlaubt, solange das Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger nicht über 4.250 kg liegt – ideal für viele Wohnwagenkombinationen.
✔ Es ist keine Prüfung nötig: Stattdessen wird eine spezielle Schulung im Umfang von mindestens 7 Stunden absolviert (Theorie, Praxis und Zusatzmodule).
✔ Mindestalter: 18 Jahre (BF17 möglich).
✔ Vorbesitz: keiner notwendig. Enthalten sind die Klassen AM und L.